Struktur und organisation

Förderverein

Der Verein zur Förderung des Theologischen Studienhauses e. V. lädt alle ein, denen die Erhaltung und Förderung des Theologischen Studienhauses am Herzen liegt, Mitglied zu werden!

1997 feierte das Theologische Studienhaus in Greifswald sein 100-jähriges Jubiläum. Anlässlich dieses Ereignisses, das viele Ehemalige mit den Bewohner*innen des Studienhauses und den Professoren der Theologischen Fakultät zusammenführte, nahm der Gedanke, einen Förderverein für das Theologische Studienhaus zu gründen, konkret Gestalt an. Im Hintergrund standen auch Fragen, wie und in welcher Form es mit dem Studienhaus als Wohn- und Studienstätte für Theologiestudierende weitergehen sollte. Deutlich war, dass eine verbreiterte finanzielle Basis für die Unterhaltung des Studienhauses geschaffen werden musste. An dieser Aufgabe wollten sich ehemalige Bewohner*innen des Hauses, sowie Professoren der Universität beteiligen. Im Ergebnis dieser Überlegungen fand am 02. Juli 1997 die Gründungsversammlung für den Verein statt. Als dessen Zweck wurde und wird in der Satzung angegeben, „einen Beitrag zur Erhaltung und Förderung des Theologischen Studienhauses zu leisten“. Mit der Eintragung in das Vereinsregister am 24.11.1997 war die Konstituierung des Vereins abgeschlossen. Seither besteht der Verein.

Durch die Mitgliedsbeiträge und Spenden konnten in den vergangenen Jahren etliche Vorhaben im Studienhaus finanziell unterstützt bzw. getragen werden. So sind u. a. die Gestaltung des Altars im Andachtsraum und die Anschaffung von neuen Bücherregalen für die Bibliothek finanziert worden. In der Regel trifft sich der Verein satzungsgemäß einmal im Jahr zu einer Vollversammlung. Auf dieser gibt der Vorstand seinen Arbeitsbericht und es werden die Aktivitäten zur Unterstützung des Studienhauses beraten und beschlossen.

Der Verein hat folgende Beitragsordnung:

    • Mitglieder über 18 Jahre: 23 €/Jahr
    • Mitglieder unter 18 Jahre/Schüler*innen/Auszubildende/ Studierende/ Rentner*innen/Schwerbeschädigte und Arbeitslose: 13€/Jahr
    • Ehepaare: 33€/Jahr
    • Körperschaftliche Mitglieder regeln ihren Beitrag durch Vereinbarung mit dem Vorstand.
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